SPÖ
Mario Gaider | Bürgermeister Mittelschulausschuss Zivilschutzbeauftragter Katastrophenausschuss Marchnebengerinne Müllverband GAUM Projektbeirat – EVN Lichtservice Sicherheitsbeauftragter Mobilitätsbeauftragter Bildungs- und Kulturausschuss |
Georg Scharinger | Vizebürgermeister Zuständigkeitsbereich: Straßen, Wege, Zivilschutz Umweltgemeinderat Katastrophenausschuss Grundverkehrskommission Projektbeirat – EVN Lichtservice |
Mario Schubtschik | geschäftsführender Gemeinderat |
Thomas | geschäftsführender Gemeinderat Zuständigkeitsbereich: Wasser, Kanal Marchnebengerinne stv. Bildungs- und Kulturausschuss |
Susanne Eismann | Gemeinderat |
Doris Wagner | Gemeinderätin |
Günther Eder | Gemeinderat stv. Zivilschutzbeauftragter stv. Jugendgemeinderat Katastrophenausschuss EU – Gemeinderat |
Kathrin Eismann | Gemeinderätin Jugendgemeinderat |
Renate Gall-Hubacek | Gemeinderätin Mittelschulausschuss |
Sandra Wölfel | Gemeinderätin Prüfungsausschuss Bildungs- und Kulturausschuss |
ÖVP
Daniel Schweinberger | geschäftsführender Gemeinderat Zuständigkeitsbereich: Bildung, Kirche, Kultur, Friedhof, Feuerwehr Verkehrsbeauftragter Katastrophenausschuss |
Mag. Katharina Sator | Gemeinderätin Zuständigkeitsbereich: Mittelschulausschuss Bildungsgemeinderätin |
Theresia Hlawaty | Gemeinderätin |
Ing. Hannes Kantner | Gemeinderat Prüfungsausschuss Projektbeirat – EVN Lichtservice |
FPÖ
Martin Wolf | Gemeinderat Bildungs- und Kulturausschuss |
Amtsverschwiegenheit
Die Amtsverschwiegenheit erstreckt sich auf alle den Mitgliedern ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist.
Amtsverschwiegenheit besteht insbesondere bei abgabenrechtlichen Angelegenheiten – Steuergeheimnis !
Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit dauert nach Beendigung der Mitgliedschaft zum Gemeinderat fort. Von der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit können die Mitglieder des Gemeinderates nur vom Gemeinderat entbunden werden.