Gemeindevertretung

SPÖ

Mario GaiderBürgermeister
Mittelschulausschuss
Zivilschutzbeauftragter 
Katastrophenausschuss
Marchnebengerinne
Müllverband GAUM
Projektbeirat – EVN Lichtservice
Sicherheitsbeauftragter
Mobilitätsbeauftragter
Bildungs- und Kulturausschuss
Georg ScharingerVizebürgermeister
Zuständigkeitsbereich: Straßen, Wege,
Zivilschutz
Umweltgemeinderat                             Katastrophenausschuss
Grundverkehrskommission
Projektbeirat – EVN Lichtservice
Mario
Schubtschik

geschäftsführender Gemeinderat
Zuständigkeitsbereich: Soziales, Jugend,
Sport, öffentl. Sicherheit
Sonderschulgemeinde Poysdorf
Müllverband GAUM stv.
Klimabündnis- Gemeindebeauftragter

Thomas
Heck

geschäftsführender Gemeinderat
Zuständigkeitsbereich: Wasser, Kanal
Marchnebengerinne stv.
Bildungs- und Kulturausschuss
Susanne Eismann

Gemeinderat
Prüfungsausschuss

Doris Wagner

Gemeinderätin                                           

Günther
Eder
Gemeinderat
stv. Zivilschutzbeauftragter
stv. Jugendgemeinderat
Katastrophenausschuss
EU – Gemeinderat
Kathrin
Eismann
Gemeinderätin  
Jugendgemeinderat
Renate
Gall-Hubacek
Gemeinderätin
Mittelschulausschuss
Sandra
Wölfel
Gemeinderätin 
Prüfungsausschuss
Bildungs- und Kulturausschuss

ÖVP

Daniel Schweinbergergeschäftsführender Gemeinderat
Zuständigkeitsbereich: Bildung, Kirche, Kultur, Friedhof, Feuerwehr
Verkehrsbeauftragter
Katastrophenausschuss
Mag. Katharina SatorGemeinderätin
Zuständigkeitsbereich: Mittelschulausschuss
Bildungsgemeinderätin
Theresia Hlawaty

Gemeinderätin
Bildungs- und Kulturausschuss
Sonderschulgemeinde Poysdorf stv.

Ing. Hannes KantnerGemeinderat
Prüfungsausschuss
Projektbeirat – EVN Lichtservice

FPÖ

Martin WolfGemeinderat
Bildungs- und Kulturausschuss

Amtsverschwiegenheit

Die Amtsverschwiegenheit erstreckt sich auf alle den Mitgliedern ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist.

Amtsverschwiegenheit besteht insbesondere bei abgabenrechtlichen Angelegenheiten – Steuergeheimnis !

Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit dauert nach Beendigung der Mitgliedschaft zum Gemeinderat fort. Von der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit können die Mitglieder des Gemeinderates nur vom Gemeinderat entbunden werden.