Gemeindevertretung

SPÖ

Mario Gaider Bürgermeister
Bauausschuss (Stellvertreter)
Mittelschulausschuss (Obmann)     Zivilschutzbeauftragter 
Katastrophenausschuss (Vorsitz)
Georg Scharinger Vizebürgermeister
Zuständigkeitsbereich: Straßen, Wege,
Wasser  und Kanal
Umweltausschuss (Vorsitzender)                               Katastrophenausschuss
Mario
Schubtschik

geschäftsführender Gemeinderat
Zuständigkeitsbereich: Soziales, Jugend,
Kultur, Kultus u. kirchl. Angelegenheiten
Bildungs- und Kulturausschuss
Bauausschuss

Isabella Unzeitig Gemeinderätin
Bildungs- und Kulturausschuss (Vorsitzende)
Familienreferentin
Susanne Eismann

Gemeinderat
Prüfungsausschuss (Obmann-Stellvertreter)

Doris Wagner

Gemeinderätin                                           
Sozialausschuss
Umweltgemeinderat

Michael Höss Gemeinderat
Katastrophenausschuss
Thomas Heck Gemeinderat

ÖVP

Daniel Schweinberger geschäftsführender Gemeinderat
Zuständigkeitsbereich: Sport und
Feuerwehr
Bauausschuss (Vorsitzender)
Sozialausschuss
Verkehrsbeauftragter
Mag. Katharina Sator geschäftsführende Gemeinderätin
Zuständigkeitsbereich: Bildung und
Umwelt
Mittelschulausschuss
Umweltausschuss (Stellvertreterin)
Adelheid  Sator

Gemeinderätin                                                           Prüfungsausschuss

Ing. Hannes Kantner Gemeinderat
Bildungs- und Kulturausschuss
Prüfungsausschuss (Obmann)
Jugendgemeinderat
Christian Ullmann Gemeinderat
Sozialausschuss
Umweltausschuss                                                 Katastrophenausschuss
Andreas Asperger Gemeinderat
Bauausschuss
Sozialausschuss
Theresia Hlawaty Gemeinderätin
Bildungs- und Kulturausschuss
Mittelschulausschuss

Amtsverschwiegenheit

Die Amtsverschwiegenheit erstreckt sich auf alle den Mitgliedern ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist.

Amtsverschwiegenheit besteht insbesondere bei abgabenrechtlichen Angelegenheiten – Steuergeheimnis !

Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit dauert nach Beendigung der Mitgliedschaft zum Gemeinderat fort. Von der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit können die Mitglieder des Gemeinderates nur vom Gemeinderat entbunden werden.