Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. April 1986, II/1-M-310/4-86, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBI. 1000-4, der Marktgemeinde Hausbrunn, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
„Ein schräglinks geteiltes Schild, oben in Blau ein silbernes strohgedecktes Haus mit schwarzer Tür und fünf schwarzen Fenstern, unten in Rot ein silberner gedeckter Brunnen mit Schöpfrad.“
Gleichzeitig wurde gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Hausbrunn festgesetzten Farben „Blau-Weiß-Rot“ genehmigt.
Die Wappenverleihung fand am 25. September 2011 statt.